Einschulung / Schulanmeldung
Schulanmeldung
Falls Sie Ihr Kind einschulen, d.h. zum ersten Mal in der Schule anmelden, lesen Sie bitte die Informationen im unteren Seitenbereich zum Thema "Einschulung".
Sollte Ihr Kind z.B nach einem Umzug oder aus anderen Gründen im kommenden Schuljahr in unsere Schule gehen, so handelt es sich hierbei um einen Schulwechsel. Sie müssen nur im Sekretariat einen Termin vereinbaren. Alles Weitere wird von uns abgewickelt.
Sie können ein Formular, in dem alle wichtigen Daten von uns erfasst werden, hier ansehen, herunterladen oder ausdrucken:
Einschulung
Das Bayerische Staatsministeriums für Unterricht und Kultus hat in einer 32-seitigen Broschüre viele Informationen zur Grundschulzeit zusammengefasst. Durch Anklicken auf den Titel "Die bayerische Grundschule" öffnet sich der Link.
Im letzten Kindergartenjahr ist den meisten Kindern klar, dass sie bald in die Schule kommen. Großeltern, Nachbarn oder vielleicht Geschwister erzählen schon einiges von der Schule. Vielleicht wird gemeinsam eine Schultüte gebastelt und ein Schulranzen eingekauft.
Hier wollen wir Ihnen einen kleinen Überblick verschaffen, wie der organisatorische Ablauf in der Regel aussieht:
Der Informationsabend für die Eltern unserer zukünftigen Erstklässler findet in der Grundschule Lodererplatz am Montag, den 25. November 2024 (ab 19.00 Uhr) statt.
Die Schuleinschreibung für die Schulanfänger wird bald hier bekannt gegeben.
Für die Schuleinschreibung sind folgende Unterlagen erforderlich:
- bei Verheirateten: Familienstammbuch bzw. Geburtsurkunde
- bei Nicht-Verheirateten: Urkunde über das gemeinsame Sorgerecht vom Jugendamt (oder Notar)
- bei geschiedenen Alleinerziehenden: Sorgerechtsbeschluss
- bei ledigen Alleinerziehenden: Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht ("Negativ-Bescheinigung", erhältlich beim Jugendamt, bitte rechtzeitig beantragen)
- "Mitteilungsbogen zur Vorlage bei der Schule" (Schuleingangsuntersuchung des Gesundheitsamtes) → kann bis spät. 16.09.25 (1. Schultag) nachgereicht werden
- Mitteilungsbogen des Gesundheitsamtes zum Nachweis eines ausreichenden Impfschutzes gegen Masern → kann bis spät. 16.09.25 (1. Schultag) nachgereicht werden
- ggf. Gutachten von Schulpsychologen, Frühförderung oder Stellungnahme des Förderzentrums
- ggf. Zurückstellungsbescheid aus 2024/25
Für Kinder, die im Zeitraum vom 1. Juli bis zum 30. September sechs Jahre alt werden, gibt es die Möglichkeit des Einschulungskorridors, d.h. diese Kinder können auf Wunsch der Eltern erst zum darauf folgenden Schuljahr eingeschult werden.
Verfahren:
- Auch wenn die Eltern bereits fest entschlossen sind, muss das Kind trotzdem am Schulspiel teilnehmen und in jedem Fall am Tag der Schulanmeldung, in der Schule erscheinen. Ebenso ist die Einladung zur Gesundheitsuntersuchung verbindlich.
- Nach dem Schulspiel berät die Schulleitung die Eltern und spricht eine Empfehlung zur Einschulung aus.
- Die Erziehungsberechtigten entscheiden auf dieser Grundlage selbst, ob ihr Kind bereits im kommenden oder erst im darauffolgenden Schuljahr eingeschult wird. Eine Angabe von Gründen ist nicht nötig.
- Wenn die Eltern sich für ein weiteres Kindergartenjahr entscheiden, müssen sie dies der Schule bis spätestens Donnerstag, 10. April 2025, schriftlich mitteilen. Eine Verlängerung dieser Frist ist nicht möglich.
- Ein Warten auf das nachfolgende Schuljahr gilt nicht als Zurückstellung.